Bleiberecht für Jesidinnen und Jesiden

Heute vor 10 Jahren, am 3. August 2014, überfiel die Terrormiliz „Islamischer Staat“ das Siedlungsgebiet der Jesidinnen und Jesiden – das Sindschar-Gebirge im Nordirak. Die Terrormiliz IS ermordete tausende jesidische Männer und folterte, versklavte und vergewaltigte die jesidischen Frauen und Kinder systematisch. Etwa 3000 Menschen werden bis heute vermisst.
Der Bundestag erkannte die Verbrechen des IS an den Jesidinnen und Jesiden am 19. Januar 2023 als Völkermord an. Doch die Anerkennung des Völkermordes und die Anteilnahme der Bundesregierung entlarvten sich schnell als leere Worte. Denn Jesidinnen und Jesiden werden wieder in den Irak, das Land des Völkermordes, abgeschoben. Dabei kann der irakische Staat den Schutz religiöser Minderheiten nicht sicherstellen. Noch heute sind Jesidinnen und Jesiden vor Ort Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt.
Trotz allem ist die Zugehörigkeit zur jesidischen Religionsgemeinschaft in Deutschland noch immer kein ausreichender Grund für Asyl. Das muss sich dringend ändern! Den hier lebenden Jesidinnen und Jesiden muss Schutz und dauerhaftes Bleiberecht gewährt werden.