Politisch motivierte Straftaten – rechts

Seit Jahren erfragt die PDS bzw. DIE LINKE im Bundestag monatlich die erfassten Straftaten mit rechtsextremem und ausländerfeindlichem Hintergrund. Die Zahlen stammen vom Bundesministerium des Inneren, sie gelten als vorläufig und liegen unter den endgültigen Zahlen. In den Jahren 2000, 2008 und 2018 wurde jeweils eine Änderung der Systematik der Erfassung der entsprechenden Straftaten bundesweit vorgenommen.
Dem Themenfeld „Hasskriminalität“ werden laut Definition der Bundesregierung politisch motivierte Straftaten zugeordnet, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihres äußeren Erscheinungsbilds oder ihres gesellschaftlichen Status richtet. Auch wenn die Tat nicht unmittelbar gegen eine Person, sondern im oben genannten Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache verübt wird, erfolgt ihre Zuordnung zum Themenfeld ‚Hasskriminalität‘. Straftaten mit fremdenfeindlichem bzw. antisemitischem Hintergrund sind Teilmenge der ‚Hasskriminalität‘.“

Quelle: monatliche Kleine Anfragen zur „Politisch motivierten Kriminalität – rechts“